Gefahrgutmenge schnell und einfach prüfen

Mit unserem ADR-Check können Sie schnell ermitteln, ob eine Beförderung gefährlicher Güter noch unter die Freistellung nach ADR 1.1.3.6 fällt oder ob die 1.000-Punkte-Grenze überschritten wird.

Diese Freistellung ist besonders wichtig für Unternehmen, die Gefahrgut nur in begrenzten Mengen befördern. Wird die zulässige Gesamtmenge nicht überschritten, können bestimmte Erleichterungen des ADR in Anspruch genommen werden. Es handelt sich jedoch nicht um eine vollständige Befreiung von allen Gefahrgutvorschriften. Einige Pflichten bleiben weiterhin bestehen.

Was Sie mit dem ADR-Check tun können

Der ADR-Check unterstützt Sie dabei, die sogenannte 1.000-Punkte-Regel einfach und nachvollziehbar zu berechnen.

Sie geben die relevanten Gefahrgüter ein, insbesondere:

  • UN-Nummer
  • Menge des Gefahrguts
  • Verpackungsgruppe oder Klassifizierungscode, soweit erforderlich
  • Beförderungskategorie gemäß ADR

Der Rechner ermittelt daraus die jeweiligen Punkte und bildet die Gesamtsumme aller gefährlichen Güter einer Beförderungseinheit.

So erkennen Sie schnell, ob die Beförderung noch unterhalb der Grenze von 1.000 Punkten liegt.

Wie funktioniert die 1.000-Punkte-Berechnung?

Die Berechnung erfolgt auf Grundlage der Beförderungskategorie des jeweiligen Gefahrguts. Je nach Einstufung wird die beförderte Menge mit einem bestimmten Faktor multipliziert.

Die Einzelwerte aller gefährlichen Güter werden anschließend zusammengerechnet.

Liegt die Summe bei maximal 1.000 Punkten, können die Erleichterungen nach ADR 1.1.3.6 grundsätzlich genutzt werden.

Wird die Grenze überschritten, gelten die entsprechenden ADR-Vorschriften ohne diese Erleichterung.

kommtbald

Was passiert bei Überschreitung der 1.000-Punkte-Grenze?

Wird die 1.000-Punkte-Grenze überschritten, entfallen die Erleichterungen nach ADR 1.1.3.6.

Dann müssen insbesondere die weitergehenden Anforderungen an Fahrzeug, Fahrer und Beförderung beachtet werden. Dazu können unter anderem gehören:

  • orangefarbene Kennzeichnung der Beförderungseinheit
  • ADR-Schulungsbescheinigung des Fahrers
  • vollständige Fahrzeugausrüstung nach ADR
  • schriftliche Weisungen
  • erhöhte Anforderungen an Organisation und Dokumentation
  • Prüfung der Pflicht zur Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten

Gerade bei regelmäßigen Gefahrguttransporten sollte daher vor jeder Beförderung geprüft werden, ob die Mengengrenze eingehalten wird.


ADR-Punkte berechnen und Risiken vermeiden

Mit dem ADR-Check erhalten Sie eine schnelle Orientierung zur Anwendung der 1.000-Punkte-Regel. Das hilft Ihnen, Gefahrguttransporte sicherer zu planen und typische Fehler bei der Mengenermittlung zu vermeiden.

Hinweis: Der Rechner ersetzt keine fachkundige Prüfung im Einzelfall. Bei Unsicherheiten zur Einstufung, Verpackung, Dokumentation oder zur Pflicht zur Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten unterstützen wir Sie gerne.