Unsere Mission

Optimale Transportlösungen für Sie

Wir bieten maßgeschneiderte Beratung im Bereich Transport und Gefahrgut. Unser Ziel ist es, Ihnen helfen, effizienter und sicherer zu arbeiten. Entdecken Sie unsere speziellen Tools und Ressourcen, die darauf ausgelegt sind, Ihre Prozesse zu optimieren und zu vereinfachen.

Nützliche interaktive Werkzeuge

Hier finden Sie eine Auswahl an interaktiven Tools, die Ihnen helfen, Ihre Aufgaben effizienter zu bewältigen. Nutzen Sie unsere Werkzeuge, um Berechnungen durchzuführen, Informationen zu erhalten und Ihre Arbeit leichter zu gestalten. Entdecken Sie die Möglichkeiten, die wir Ihnen anbieten, und profitieren Sie von einer verbesserten Benutzererfahrung.

LQ

Vereinfachungsregeln nach begrenzte Mengen

Versand Lithiumbatterien

Welche Bestimmungen gelten

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Vereinfachungsregeln nach begrenzte Mengen

Versand Lithiumbatterien

Welche Bestimmungen gelten

Lassen Sie sich von unseren Experten beraten

Nutzen Sie die Gelegenheit, wertvolle Informationen zu erhalten und erfahren Sie, wie wir Ihnen bei Ihren Herausforderungen helfen können.
Version 1.5.4

ADR 1000-Punkte-Rechner

Berechnung nach ADR 1.1.3.6 für die Beförderung gefährlicher Güter in Versandstücken.

Geben Sie je Position nur die UN-Nummer und die Menge ein. Die weiteren Angaben werden aus der hinterlegten ADR-Datenbank übernommen.
Eingabe mit oder ohne „UN“ möglich.
Maßgebende Menge nach ADR 1.1.3.6.3 eintragen. Die richtige Einheit richtet sich nach dem Gefahrgut.
Welche Menge ist einzugeben?
  • Flüssigkeiten: Gesamtmenge des enthaltenen gefährlichen Gutes in Litern
  • Feststoffe sowie verflüssigte, tiefgekühlt verflüssigte und gelöste Gase: Nettomasse in kg
  • Verdichtete und adsorbierte Gase sowie Chemikalien unter Druck: Fassungsraum des Gefäßes in Litern
  • Klasse 1: Nettoexplosivstoffmasse in kg
  • Gegenstände: Gesamtmasse der Gegenstände ohne ihre Verpackungen in kg
Noch keine Position erfasst.
Die Berechnung dient der Orientierung für Beförderungen in Versandstücken nach ADR 1.1.3.6. Sie ersetzt keine Prüfung der Klassifizierung und der weiteren anwendbaren Vorschriften.